Steuern

Wertvermehrung durch Sparen von Steuern

Steuern musst du als Privatperson in der Schweiz zahlen, davor ist niemand gefeit. Mit dem Beginn einer Anstellung, einer sogenannten unselbständigen Tätigkeit, musst du für die Steuern auf dein Einkommen aufkommen. Dies gilt auch für ein vorhandenes Vermögen. Die Steuer wird durch den Bund, Kanton und die Wohnsitzgemeinde veranschlagt. Die Schweiz gilt mit seinen 26 Kantonen, die jeweils ihr eigenes Steuersystem besitzen, als eines der komplexesten Steuersysteme.

 

Die Deklaration der Steuer führst du bei deiner Wohnsitzgemeinde durch. Die Steuererhebung ist abhängig von deinem deklarierten Einkommen und Vermögen. Du hast dabei einige Möglichkeiten das Einkommen und Vermögen durch sogenannte abzugsfähige Ausgaben zu mindern, was dein Steueraufkommen reduziert.

Steuern sparen durch die 3. Säule

Für dich ist die private persönliche Vorsorge der Säule 3a einer der grössten Ansätze, um deine Steuern zu reduzieren. Für dich wirken hier gleich zwei Aspekte. Einerseits kannst du jährlich Steuern sparen und anderseits kannst du als Nichtselbständiger mit einem jährlichen maximalen Betrag in Höhe von CHF 7'056.- (Stand 2024) in die Altersvorsorge investieren. Wenn man von einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 30% ausgeht, können effektiv gegen CHF 2'000.- von der Steuer abgezogen werden. Auch wenn du selbständig erwerbend bist gibt es diese Möglichkeit. Natürlich nur wenn  der Anschluss an eine Pensionskasse besteht. Falls eine Pensionskasse vorhanden ist, so kannst du auch als Selbständigerwerbender maximal einen Betrag in Höhe von CHF 7'056.- (Stand 2024) abziehen. Falls nicht, so sind 20% des Nettoerwerbseinkommens, von maximal CHF 35'280.- möglich.

Steuern sparen durch den Einkauf in die 2. Säule

Du hast daneben auch noch die Möglichkeit dich freiwillig in die Pensionskasse einzukaufen. Der Einkauf in die 2. Säule birgt ein hohes Sparpotenzial. Dabei gibt es jedoch einen persönlichen Maximalbetrag, der auf dem persönlichen Vorsorgeausweis unter der Rubrik "Möglicher zusätzlicher Einkauf" ausgewiesen wird. Dies musst du in Abhängigkeit von deiner Steuerprogression berücksichtigen. Zum Teil ist es sinnvoll dies auf mehrere Jahre aufzuteilen. Steuern sparst du dadurch eher als durch einen einmalig grösseren Einkauf.

Steuerabzugsfähige Prämien für Versicherungen

Auch wenn du eine private Unfall- und Lebensversicherung besitzt, kannst du die Prämien bei der Steuer ansetzen. Diese können bei der direkten Bundessteuer mit einer Höchstgrenze von CHF 1'800.- für Ledige und CHF 3'600.- für Verheiratete, resp. eingetragene Partnerschaften, abgezogen werden.

Steuern sparen bei der Pensionierung

Auch wenn für dich das Thema Pensionierung im Alter von 16 – 20 Jahren noch weit entfernt ist, ist wichtig zu wissen, dass Du beim Antritt der Pensionierung mit einem Kapitalbezug steuergünstiger gefahren werden kann, als mit der Auszahlung einer Rente. Der Kapitalbezug mit den anschliessenden jährlichen Entnahmen bietet dir zum einen die Möglichkeit das bezogene Geld anzulegen und wird zudem einmalig zu einem tieferen Steuersatz besteuert. Im Gegensatz dazu musst du den Rentenbezug aus der Pensionskasse jährlich komplett, als Einkommen versteuern.

Steuersparmöglichkeiten bei Wohneigentum

Falls du die Anschaffung eines eigenen Wohneigentums in Form eines Hauses oder einer Wohnung in Betracht ziehst, bietet sich auch hier die Möglichkeit die laufenden Kosten bei den Steuern anzusetzen. Beim Abschluss einer Hypothek wird der Zins vom Einkommen und das Darlehen vom Vermögen abgezogen. Unterhaltsarbeiten, die für den Erhalt deiner Liegenschaft aufgewendet werden. Unterhaltsarbeiten sind zum Beispiel Gartenarbeiten oder werterhaltende Massnahmen resp. Renovationen. Diese kannst du entweder als Pauschale in Abhängigkeit des Alters der Liegenschaft beim Bund und Kantonen zwischen 10% bis 20% des Eigenmietwerts oder als effektive Kosten abziehen.

Auch die Einlagen in den Erneuerungs- und Verwaltungsfonds der Eigentümergemeinschaft kann man als Stockwerkeigentümer absetzen, sofern es sich um werterhaltende Massnahmen handelt.

Selbst wenn du dir eine Ferienliegenschaft anschaffen solltest, kannst du die Unterhaltskosten steuerlich ansetzen, sowie eine Abnutzungspauschale für das Mobiliar von ca. 20% wenn du die Ferienliegenschaft vermietest.

Steuern sparen durch eine Heirat

Überlegst du dir zu heiraten oder in einer eingetragenen Partnerschaft zu leben, so seid ihr gemeinsam Doppelverdiener und werdet gemeinsam veranlagt. Das Einkommen von beiden Partnern wird dabei addiert und fällt dadurch in eine höhere Steuerprogression. Die sogenannte ‘Heiratsstrafe’ trifft dabei insbesondere Paare mit einem höheren Einkommen. Im Gegensatz dazu wird das Einkommen von Konkubinatspartnern einzeln versteuert, was meist zu einem geringeren Steueraufkommen führt.

Nichtsdestotrotz kann der sogenannte „Zweitverdienerabzug“ geltend gemacht werden. Insbesondere bei besserverdienenden Paaren kann dieser steuerrelevant sein.

Der Zweitverdienerabzug kann beim niedrigeren Einkommen von den Steuern abgezogen werden und beträgt bei der direkten Bundessteuer die Hälfte des niedrigeren Verdienstes (maximal CHF 13 900.– und minimal CHF 8500.– (Stand: 2024)). Es werden unterschiedliche Sätze bei der Kantonssteuer angewendet, die je nach Wohnkanton sehr stark differieren.